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   BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98   

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BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98 (https://dejure.org/1999,3837)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1999 - 5 StR 565/98 (https://dejure.org/1999,3837)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 5 StR 565/98 (https://dejure.org/1999,3837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung; Freikauf in der ehemaligen DDR; Rechtsstaatswidrigkeit bei Republikflucht in der ehemaligen DDR

  • Judicialis

    StGB-DDR § 21 Abs. 4 Satz 3; ; StGB-DDR § 62 Abs. 1; ; StGB-DDR § 213 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, 2, 3 und 5; ; StGB-DDR § 213 Abs. 3 Satz 1; ; StGB-DDR § 244

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 339, § 239

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 245
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98
    Das ist bei DDR-Strafverfahren im Zusammenhang mit "Republikflucht" wegen der darin zum Ausdruck kommenden grundlegenden Mißachtung der Menschenrechte der Ausreisefreiheit und der persönlichen Freiheit regelmäßig - und selbstverständlich auch hier - der Fall (BGHSt 41, 247, 258).

    Für die Frage einer Verurteilung der verantwortlichen DDR-Justiz-angehörigen wegen Rechtsbeugung ist diese Betrachtungsweise allein indes nicht maßgeblich, weil hierfür im Blick auf rechtsstaatlich gleichfalls gebotenen Vertrauensschutz und auf Art. 103 Abs. 2 GG ihre Tatzeitanschauungen unter Berücksichtigung von DDR-Recht und DDR-Justizpraxis weitgehend Beachtung finden müssen (BGHSt 41, 247, 253 ff.; BGHR StGB § 336 DDR-Recht 25).

    Der Senat hat - worauf die Staatsanwaltschaft in ihrer Revisionsrechtfertigung zutreffend hinweist - in Fällen von DDR-Justizangehörigen zu verantwortender vergleichbar harter freiheitsentziehender Maßnahmen gegen Jugendliche wiederholt Rechtsbeugung bejaht (vgl. BGHSt 41, 247, 271 ff.; BGHR StGB § 336 Staatsanwalt 1; BGH NStZ-RR 1997, 359, 360).

  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 403/96

    Rechtsbeugung von DDR-Richtern und -Staatsanwälten bei der Anwendung politischen

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98
    Ausschlaggebend sind die in Fällen dieser Art stets maßgebliche Berücksichtigung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensgrundsatzes und letztlich der auch für die hier betroffenen Angeklagten im Rechtsstaat mit nicht minderem Gewicht als in allen anderen Fällen streitende Zweifelsgrundsatz (vgl. BGHR StGB § 336 Rechtsbeugung 12; BGH, Urteil vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 -).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 168/95

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98
    Der Senat hat - worauf die Staatsanwaltschaft in ihrer Revisionsrechtfertigung zutreffend hinweist - in Fällen von DDR-Justizangehörigen zu verantwortender vergleichbar harter freiheitsentziehender Maßnahmen gegen Jugendliche wiederholt Rechtsbeugung bejaht (vgl. BGHSt 41, 247, 271 ff.; BGHR StGB § 336 Staatsanwalt 1; BGH NStZ-RR 1997, 359, 360).
  • BGH, 24.11.1998 - 5 StR 253/98

    Verwerfung einer Revision; Vertrauensschutz nach dem Rechtsstaatsgebot

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98
    Ausschlaggebend sind die in Fällen dieser Art stets maßgebliche Berücksichtigung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensgrundsatzes und letztlich der auch für die hier betroffenen Angeklagten im Rechtsstaat mit nicht minderem Gewicht als in allen anderen Fällen streitende Zweifelsgrundsatz (vgl. BGHR StGB § 336 Rechtsbeugung 12; BGH, Urteil vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 -).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 68/95

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98
    d) Wenngleich neben dem weitgehend konformen Vorgehen der verantwortlichen DDR-Justizangehörigen insbesondere der verhältnismäßig frühe "Freikauf" aller Verfolgter ein nicht unerhebliches Indiz darstellt (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9; Staatsanwalt 1), läßt sich der Nachweis einer Rechtsbeugung durch Mißbrauch des Verfahrensrechts in Form der Durchführung eines justizförmigen Scheinverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1998 - 5 StR 322/98 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) hier ersichtlich nicht führen.
  • BGH, 22.10.1996 - 5 StR 232/96

    Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Bestrafung von Richtern und

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98
    Für die Frage einer Verurteilung der verantwortlichen DDR-Justiz-angehörigen wegen Rechtsbeugung ist diese Betrachtungsweise allein indes nicht maßgeblich, weil hierfür im Blick auf rechtsstaatlich gleichfalls gebotenen Vertrauensschutz und auf Art. 103 Abs. 2 GG ihre Tatzeitanschauungen unter Berücksichtigung von DDR-Recht und DDR-Justizpraxis weitgehend Beachtung finden müssen (BGHSt 41, 247, 253 ff.; BGHR StGB § 336 DDR-Recht 25).
  • BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96

    Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98
    Folglich kann hier auch nicht der Maßstab gelten, den die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für überharte Sanktionierung nicht hervorgehoben schwerwiegender Fälle vorbereiteten oder versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts entwickelt hat, wonach Rechtsbeugung in jenen Fällen jedenfalls bei Verhängung von Freiheitsstrafen ab drei Jahren regelmäßig gegeben ist (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Richter 2 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1998 - 5 StR 322/98

    BGH hebt Freisprüche im Havemann-Prozeß auf

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98
    d) Wenngleich neben dem weitgehend konformen Vorgehen der verantwortlichen DDR-Justizangehörigen insbesondere der verhältnismäßig frühe "Freikauf" aller Verfolgter ein nicht unerhebliches Indiz darstellt (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9; Staatsanwalt 1), läßt sich der Nachweis einer Rechtsbeugung durch Mißbrauch des Verfahrensrechts in Form der Durchführung eines justizförmigen Scheinverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1998 - 5 StR 322/98 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) hier ersichtlich nicht führen.
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 120/97

    Entscheidungen über Haftbeschwerden oder Berufungen in politischen Strafsachen -

    Auszug aus BGH, 21.01.1999 - 5 StR 565/98
    Der Senat hat - worauf die Staatsanwaltschaft in ihrer Revisionsrechtfertigung zutreffend hinweist - in Fällen von DDR-Justizangehörigen zu verantwortender vergleichbar harter freiheitsentziehender Maßnahmen gegen Jugendliche wiederholt Rechtsbeugung bejaht (vgl. BGHSt 41, 247, 271 ff.; BGHR StGB § 336 Staatsanwalt 1; BGH NStZ-RR 1997, 359, 360).
  • BGH, 26.01.2000 - 5 StR 566/99

    Rechtsbeugungsvorsatz (Feststellungsvoraussetzungen); Vertrauensschutz

    Angesichts dieser Umstände führen der nach dem Rechtsstaatsgebot zu beachtende Vertrauensschutz und letztlich der Grundsatz, daß sich Zweifel zugunsten der Angeklagten auswirken, dazu, daß der Senat die Bewertung des Landgerichts, die Rechtsanwendung des Angeklagten sei noch keine wissentlich gesetzwidrige Entscheidung, also keine direkt vorsätzliche Rechtsbeugung im Sinne von § 244 StGB-DDR, hinnimmt und im Ergebnis nicht beanstandet (vgl. BGHR StGB § 339 - Vorsatz 1 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -).
  • BGH, 17.02.1999 - 5 StR 580/98

    Willkürliche überhöhte Strafzumessung; Voraussetzungen der Rechtsbeugung

    Der Fall liegt nicht anders als bereits entschiedene Fälle der Aburteilung von aus Sicht der DDR-Justiz ebenfalls erschwerend gewerteten und daher besonders hart geahndeten Grenzverletzungen, in denen eine Verneinung von Rechtsbeugung jeweils vom Senat hingenommen worden ist, und zwar jedenfalls aus subjektiven Gründen unter maßgeblicher Berücksichtigung des Vertrauensschutzes und auch des Zweifelsgrundsatzes (vgl. nur BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 - und vom 21. Januar 1999 - 5 StR 565/98 -).
  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 576/98

    Rechtsbeugung bei DDR - Richtern im Zusammenhang mit Republikflüchtlingen

    Denke daran, die Republik braucht Devisen." Diese Äußerung hätte als Indiz für die Bejahung des Beihilfevorsatzes bei den Angeklagten C. und R. Bedeutung haben können, weil es auf deren Kenntnis von der Funktion der Strafverfahren gegen Republikflüchtlinge" als Devisenquelle hindeuten kann (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9; Staatsanwalt 1; BGH, Urt. vom 10. Dezember 1998 - 5 StR 322198 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Urt. vom 21. Januar 1999 - 5 StR 565/98); für den insoweit entscheidenden Vorsatz der Angeklagten K. war dies ohne Belang, denn diese zeigte sich nach den Feststellungen über den Auftritt der Staatsanwälte empört und brachte diesen Vorfall innerdienstlich zur Meldung.
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